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Kaninchen werden in der Landwirtschaft zur Fleischproduktion gehalten. Ihr Fell hat keine wirtschaftliche Bedeutung, geniesst aber im Hobbybereich Liebhaberwert.
Kaninchenfleisch ist in der Schweiz ein Nischenprodukt. Für die vorhandene Produktion muss ein artgerechter Umgang mit den Schlachttieren und deren hygienisch einwandfreie Verarbeitung gewährleistet sein. Übermässiger Stress vor der Schlachtung wirkt sich negativ auf die Fleischqualität aus. Deshalb ist auch in der letzten Lebensphase von Mastkaninchen eine tiergerechte Behandlung durch ausgebildetes Personal von besonderer Bedeutung.
Als Nebenprodukt der Fleischproduktion werden Kaninchenfelle bevorzugt als Besatz von Kragen, ärmeln und Schuhen verwendet. Da die Felle warm geben und besonders weich und glatt sind, werden sie auch gerne zu Hüten, Gilets oder anderen Accessoires verarbeitet. Von wirtschaftlicher Bedeutung sind Kaninchenfelle bei uns jedoch nicht.
Kaninchen müssen vor dem Schlachten betäubt werden. Dies kann durch Elektrizität oder durch eine stumpfe Schussschlagbetäubung geschehen. Die Betäubung kann auch durch einen Bolzen- oder Kugelschuss ins Gehirn herbeigeführt werden. Betäubung oder Tötung durch Kopf- bzw. Genickschlag ist verboten.
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