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Da sich Hamster sehr schnell vermehren und die vielen Jungen schwierig zu platzieren sind, ist von der Zucht abzuraten.
Hamsterweibchen können 10 mal jährlich einen Wurf von bis zu 14 Jungen aufziehen. Junge Goldhamstermännchen werden schon mit 3 Wochen geschlechtsreif und können dann mit Mutter und Schwestern weitere Junge produzieren können. Um eine solche Vermehrungsflut gar nicht erst in Gang zu setzen, ist von eigenen Zuchtversuchen abzuraten. Die Tierschutzverordnung verpflichtet alle Tierhalter und Tierhalterinnen, Massnahmen zu treffen, um ein übermässiges Vermehren von Tieren zu verhindern.
Da Goldhamster normalerweise einzeln gehalten werden, ist die Verhütung einfach: Man vermeide es einfach, ihm einen Partner zuzugesellen. Als eingefleischter Einzelgänger wird er diesen nicht vermissen.
Und übrigens: Wer gewerbsmässig Heimtiere hält oder züchtet, muss dies den kantonalen Behörden melden und eine Bestandeskontrolle führen. Für gewerbsmässige Züchter oder Züchterinnen schreibt die Tierschutzverordnung auch eine Ausbildung vor. Ob eine Zucht gewerbsmässig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Kriterien und Richtwerte dazu finden Sie im PDF-Dokument rechts aussen auf dieser Seite.Ende Inhaltsbereich