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Katzen mit Auslauf zeigen, was auch Wohnungskatzen tun würden, wenn sie könnten: Stundenlang an der Sonne liegen, umherstreifen, anschleichen, lauern, blitzschnell zugreifen und mit tausend Dingen spielen.
Dennoch sind Katzen in ihrem Raumbedarf sehr anpassungsfähig, wenn sie von Anfang an als Wohnungskatzen aufgezogen wurden. Niemals sollte man aber versuchen, eine Katze, die Auslauf gewohnt ist, in eine Wohnung zu sperren.
Für eine Einzelkatze sollte mindestens eine Zweizimmerwohnung zur Verfügung stehen - und für jede weitere Katze darf es gern ein Zimmer mehr sein. Fast noch wichtiger als die Anzahl der Quadratmeter ist die katzengerechte und interessante Gestaltung dieser Wohnung. Erhöhte Ruheflächen und Rückzugsmöglichkeiten, Kletter- und Kratzgelegenheiten sowie eine Kotschale pro Katze sind in der Tierschutzverordnung vorgeschrieben - ab 2013 zwingend.
Wichtig: Fressplatz, Schlafplatz und Katzenklo sollten räumlich getrennt sein - und für jede Katze muss mindestens ein Schlafplatz vorhanden sein. Zudem müssen Katzen auch klettern können: Bretter an den Wänden, Liegeplätze auf dem Schrank, im Bücherbord oder - noch besser -auf dem Fenstersims mit Ausblick ins Freie werden sehr geschätzt. Auch eine Kratzgelegenheit - z.B. ein Kratzbaum - zum Schärfen der Krallen gehört zur obligatorischen Grundausstattung einer Katzenwohnung.
Ein Wort zum Katzenklo: Mindestens eines pro Katze sollte vorhanden sein - die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin empfielt sogar zwei Klos für eine Katze: Je eines für Kot und Urin. Jedenfalls sollten die Kistchen gross, stabil und nicht gedeckt sein. Sie sollten nicht nebeneinander stehen. Verwenden Sie eine Einstreumarke, welche ihre Katze gern annimmt und bleiben sie dann auch dabei.
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