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Bei vielen Nutz- und Heimtierrassen sind mehr oder weniger ausgeprägte gesundheitliche Probleme bekannt, die in einer Rasse vermehrt beobachtet werden und teilweise mit züchterisch erwünschten Merkmalen in Zusammenhang stehen.
Die Tierschutzverordnung schreibt vor, beim Züchten darauf zu achten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Merkmalen sind, die ihre Würde verletzen. Weiter enthält sie Bestimmungen über zulässige sowie verbotene Zuchtziele. Welche Zuchtformen noch gezüchtet werden dürfen oder verboten werden sollen, wird in einer Verordnung des BVET über den Tierschutz beim Züchten präzisiert werden. Die Arbeiten dazu sind im Gange.
Wenn in einer Zuchtpopulation Erbfehler oder bestimmte Krankheiten vermehrt auftreten oder rassespezifisch erwünschte Merkmale mit negativen Auswirkungen für das Tier verbunden sind, werden züchterische Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen erforderlich, um die Belastung der Tiere in zukünftigen Generationen zu senken. Mit schwer belasteten Tiere darf nicht gezüchtet werden. Die Kriterien und das Vorgehen zur Erfassung der Belastung werden in der BVET-Verordnung über den Tierschutz beim Züchten geregelt.
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