Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tiere züchten

Bei vielen Nutz- und Heimtierrassen sind mehr oder weniger ausgeprägte gesundheitliche Probleme bekannt, die in einer Rasse vermehrt beobachtet werden und teilweise mit züchterisch erwünschten Merkmalen in Zusammenhang stehen.

Aktuell

Umfrage zur Situation in einheimischen Zuchten

Das BVET bittet die Zuchtverbände aufzuzeigen, inwiefern die einzelnen Zuchtformen von erblich bedingten Gesundheitsproblemen betroffen sind. Sie sollen auch angeben, welche züchterischen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen sie zur Kontrolle anwenden. Die Rückmeldungen erlauben Rückschlüsse auf die Situation in der Schweiz hinsichtlich der zuchtbezogenen Krankheiten und Symptome.
Typ: PDF
Tierschutz und Züchten (H. Binder, M. Howald BVET)
Letzte Änderung: 20.03.2012 | Grösse: 1940 kb | Typ: PDF

Dokumente für Umfrage Tierschutz beim Tiere züchten

Im Download  finden Sie eine Checkliste mit Merkmalsbezeichnungen und Krankheitssymptomen (Checkliste: Symptome, die einen genetischen Bezug haben), die nach heutigem Wissen als proble-matisch einzustufen sind und in Zusammenhang mit dem Zuchtziel stehen oder einen genetischen Hintergrund haben können sowie die Vorlagen für die Erfassung Ihrer Zuchtorganisation (Datenblatt zur Zuchtorganisation) und das Meldeformular für Zuchtorganisationen für die Rückmeldung zu den von Ihnen betreuten Rassen und Zuchtformen.
Typ: PDF
Dokumente für Umfrage Tierschutz beim Tiere züchten
Letzte Änderung: 15.03.2012 | Grösse: 1645 kb | Typ: PDF

Züchtungsvorschriften sollen Belastungen verringern

Die Tierschutzverordnung schreibt vor, beim Züchten darauf zu achten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Merkmalen sind, die ihre Würde verletzen. Weiter enthält sie Bestimmungen über zulässige sowie verbotene Zuchtziele. Welche Zuchtformen noch gezüchtet werden dürfen oder verboten werden sollen, wird in einer Verordnung des BVET über den Tierschutz beim Züchten präzisiert werden. Die Arbeiten dazu sind im Gange.

Wenn in einer Zuchtpopulation Erbfehler oder bestimmte Krankheiten vermehrt auftreten oder rassespezifisch erwünschte Merkmale mit negativen Auswirkungen für das Tier verbunden sind, werden züchterische Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen erforderlich, um die Belastung der Tiere in zukünftigen Generationen zu senken. Mit schwer belasteten Tiere darf nicht gezüchtet werden. Die Kriterien und das Vorgehen zur Erfassung der Belastung werden in der BVET-Verordnung über den Tierschutz beim Züchten geregelt.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Gesetzgebung

Art. 10 TSchG
Art. 2 Abs. 3 Bst i-j (Begriffe)
Art. 25 - 29 Züchten von Tieren
Art. 101 Meldepflicht gewerbsmässige Zuchten

Forschungsergebnisse

Links



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http://www.bvet.ch/themen/tierschutz/04099/index.html?lang=de