Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Ferien in der Schweiz mit einem artengeschützten Tier

Möchten Sie mit Ihrem geschützten Heimtier vom Ausland in die Schweiz reisen, so sind einige Vorbereitungen zu treffen.

Für Ferien oder einen Kurzaufenthalt in der Schweiz mit einem artengeschützten Tier (z.B. Landschildkröten, Papageien, Greifvögel, etc.)  braucht es keine Bewilligung vom BVET, sofern das Tier mit dem Besitzer oder einer von ihm beauftragten Person reist und diese/r im Besitz einer entsprechenden

Eigentumsbescheinigung (Certificate of Ownership)

ist. Die  Ein- sowie auch die Ausreise muss jeweils auf dem Beiblatt von der Zollstelle bestätigt werden.

Die verlangte  Eigentumsbescheinigung wird von der zuständigen Artenschutzbehörde (CITES Vollzugsbehörde) des Herkunftslandes ausgestellt.

Die Adressen der CITES-Behörden (national contacts) sind hier zu finden:
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Fachkontakt: cites@bvet.admin.ch

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