Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Ferien mit artengeschützten Tieren im Ausland

Möchten Sie mit Ihrem artengeschützten Heimtier aus der Schweiz ins Ausland reisen , so sind einige Vorbereitungen zu treffen.

Für Ferien oder Kurzaufenthalte im Ausland mit artengeschützten Tieren in Privatbesitz stellt das Bundesamt für Veterinärwesen als zuständige Artenschutzbehörde auf Antrag eine

Tier-Besitzurkunde (Certificate of ownership)

aus, welche vom Tierbesitzer oder einer von ihm ermächtigte Person bei jedem Grenzübertritt mit dem Tier durch den Zoll des Bestimmungslandes abgestempelt werden muss.
Dadurch entfallen die bisher benötigten CITES-Ausfuhrzertifikate für die Einreise ins Ferien- oder Kurzaufenthaltsland. Auch die Wiedereinfuhr in die Schweiz ist damit geregelt.
Ferienbewilligungen werden keine mehr ausgegeben.

Für die erstmalige Einreise mit dieser Besitzurkunde in ein EU-Land verlangt die EU eine analoge europäische Besitzurkunde. Eine solche wird von der CITES-Behörde dieses ersten Bestimmungslandes ausgestellt (siehe www.cites.org > national contacts) und ist ebenfalls drei Jahre lang gültig.
Bitte verlangen Sie diese europäische Besitzurkunde rechtzeitig vor Ferienbeginn!

Rechts aussen befindet sich das Gesuchsformular für die Besitzurkunde sowie eine ausführliche Anleitung. Das Gesuch ist vollständig auszufüllen und unterschrieben im Original ans BVET zurückzusenden.

Nach Überprüfen des Antrages wird die gewünschte Besitzurkunde (Fr. 50.-) ausgestellt, welche erst nach der Vervollständigung mit der persönlichen Unterschrift gültig ist.
Dieses Dokument ist 3 Jahre ab Ausstelldatum gültig und kann danach verlängert werden.

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Fachkontakt: cites@bvet.admin.ch

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06.02.2013 | 109 kb | XLS


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