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Reiseandenken und Mitbringsel sind mit Umsicht auszuwählen und zu kaufen: Viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) oder sind durch die nationale Gesetzgebung geschützt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder Erzeugnissen solcher Arten ist entweder gänzlich verboten oder bewilligungspflichtig.
| Bei der Wahl eines Souvenirs ist Vorsicht geboten. Händler solcher Waren machen Reisende nur selten auf die Bewilligungspflicht aufmerksam. Exemplare von geschützten Arten ohne die erforderlichen Dokumente werden am Zoll beanstandet. Können diese Dokumente nicht nachgereicht werden, wird die Ware eingezogen. Wenn die Exemplare bei der Grenzüberschreitung nicht deklariert wurden, kann dies zusätzlich zu einem Strafverfahren führen. |
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