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Durch den Vollzug von nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen setzt sich die Schweiz für den Artenschutz ein.
Ziel des Artenschutzes ist es, Tier- und Pflanzenpopulationen in ihren Lebensräumen vor der Ausrottung durch den Menschen oder dem Aussterben aus anderen Gründen zu bewahren.
Auf nationaler Ebene ist dafür das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Auch die Kantone und Gemeinden leisten wertvolle Beiträge - etwa durch die Einrichtung von Schutzgebieten.
Ausserdem setzen sich auch private Organisationen für den Artenschutz ein; zu den bekanntesten gehören Pro Natura, der Schweizer Vogelschutz SVS und der WWF.
Auf internationaler Ebene ist, neben dem BAFU, auch das BVET zuständig - und zwar für den Vollzug des CITES-Übereinkommens (siehe Hintergrundinformation) und der Artenschutzverordnung (ASchV) sowie für weitergehende Einfuhrbestimmungen in die Schweiz. Für wissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem CITES-Übereinkommen steht dem BVET die Fachkommission (siehe unten) beratend zur Seite. Der Bundesrat hat das BVET ausserdem auch mit dem Vollzug des IWC (Internationales Walfangübereinkommen) beauftragt.
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