Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Ausfuhr

Verbindlich sind in jedem Fall die Einfuhrbedingungen des Bestimmungslandes

  • Viele Betriebe brauchen für das "grenzüberschreitende Handeln" eine Bewilligung vom Kanton, sie müssen auf  den "Listen bewilligter Schweizer Betriebe" aufgeführt sein (siehe Link rechts).
  • Zur Ausfuhr der meisten (Nutz-)tiere ist ein amtstierärztliches Zeugnis notwendig - 
    wenden Sie sich dazu an den zuständigen amtlichen Tierarzt des Kantons. 
  • Zur Ausfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen reicht (für die meisten EU-Länder) der offizielle Heimtierausweis, inkl. korrekter Kennzeichnung und regulärer Tollwutimpfung. 
  • Amtstierärztliche Zeugnisse sind notwendig zur Ausfuhr von Samen, Embryonen oder Eizellen von Tieren. Solche Produkte müssen aus bewilligten Betrieben stammen.
  • Zur Ausfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft und von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 sind in der Regel nur Handelsdokumente notwendig. Die Waren müssen aus bewilligten Betrieben stammen.Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Vollzugsbehörde - im Zweifelsfall auch an die zuständigen Behörden des Bestimmungslandes. Das Bundesamt für Veterinärwesen publiziert zentrale Listen der bewilligten Betriebe.

Ausfuhr in Länder ausserhalb der EU

Betriebe müssen für den Export zugelassen sein (falls vom Bestimmungsland gefordert), je Sendung muss ausserdem von amtlichen Exportzeugnissen begeleitet sein. Für beides ist die vom Kanton bezeichnete Behörde zuständig. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Exporteurs, sich über die geltenden Importbedingungen von Ländern ausserhalb der EU kundig zu machen. Der Exporteur besorgt sich demnach die gültigen Exportzeugnisse (die "Nützlichen Adressen Ausfuhr" rechts können dabei helfen), und legt sie der zuständigen kantonalen Behörde zur Beurteilung und Unterschrift vor. Falls die Validierung durch die nationale Behörde notwendig ist, leitet der Kanton die Dokumente an das BVET weiter. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Ihren Betriebsstandort zuständigen kantonalen Vollzugsorgane. Adressen Veterinärämter und Kantonale Laboratorien siehe Box "Kontakte". 


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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