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Die Milchbranche ist für die Durchführung, Organisation und Koordination der Milchprüfung sowie deren Weiterentwicklung, Aufsicht zuständig - ab 2015 auch für die Auswahl der Prüflabors.
Die Milchprüfung wird von der Suisslab AG in Zollikofen durchgeführt. Sie organisiert im Auftrag des BVET und der Branche die Probesammeltouren und die Untersuchung der Proben. Die Milch jedes Produzenten wird zweimal monatlich beprobt.
Es gelten die nachstehenden Anforderungen an die Milch:
Keimzahl: 80‘000
Zellzahl 350‘000
Das Resultat dieser beiden Prüfkriterien wird aus dem geometrischen Mittelwert von zwei Proben je Monat berechnet.
Hemmstoffnachweis: jede Probe muss negativ sein
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, verfügen die kantonalen Behörden Milchliefersperren.
Beanstandung
Eine Beanstandung wird ausgesprochen, wenn die abgelieferte Milch bezüglich Keimzahl und Zellzahl nicht den Anforderungen gemäss VHyMP Art 8 entspricht. Als Monatsergebnis für die Beanstandung gilt das Resultat aus dem geometrischen Mittelwert von zwei Monatsproben. Dieses Resultat ergibt den Monatsbericht. Liegt in einem Monat ausnahmsweise nur ein Ergebnis vor, so wird dieses anstelle des geometrischen Mittelwerts verwendet.
Geometrischer Mittelwert
Bei den Milchprobenresultaten gibt es hin und wieder Ausreisser. Die Mittelwertbildung verhindert bei Einzelausreissern eine Bestrafung oder Belohnung des Produzenten. Im Gegensatz zum arithmetischen Mittelwert führt das geometrische Mittel zu einer zuverlässigeren Schätzung des Zentralwertes und ist für die Gesamtkeimzahl- und Zellzahlbestimmung in der Rohmilch besser geeignet.
Ergebnismitteilung
Die Ergebnismitteilung erfolgt in der Regel elektronisch (Mail oder SMS). Die Einzelergebnisse sowie die Prüfberichte können mit dem entsprechenden Zugang bei der Datenbank Milch DBMilch.ch abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit mittels eines schriftlichen Antrags bei TSM Treuhand Bern, den Monatsbericht schriftlich zu erhalten.
Milchliefersperre
Die Milchliefersperre wird verfügt, wenn bei der Keimzahl 3 Beanstandungen innert 4 Monaten, bei der Zellzahl 4 Beanstandungen innert 5 Monaten vorliegen und beim Hemmstoff bei jeder positiven Probe. Genügt in den zwei auf eine Sperre (Keimzahl / Zellzahl) folgenden Einzelproben ein Kriterium nicht den Anforderungen, so hat dieser Umstand eine sogenannte Nachsperre zur Folge.
Ein positiver Hemmstoffnachweis hat immer eine Sperre zur Folge.
Im Anschluss an eine Milchliefersperre wegen erhöhter Keim- oder Zellzahl erfolgt immer eine Überprüfung der Betriebssituation durch die kantonalen Behörden; bei Sperren wegen positivem Hemmstoffnachweis je nach Situation.
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