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Die permanente Überwachung der Tiergesundheit und des Tierschutzes hat an Bedeutung gewonnen und bildet die Grundlage für die Lebensmittelsicherheit von der Produktion bis zum Konsumenten.
Während früher bei den Lebensmittelproduktion der Schwerpunkt der Kontrollen auf den Endprodukten lag, kontrolliert man heute Prozessabläufe auf jeder Stufe. Bei der Qualitäts wirken Selbstkontrollen und amtliche Kontrollen zusammen.
Die jeweils verantwortliche Person sorgt im Rahmen ihrer Tätigkeit auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Verteilungsstufen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf den Gesundheitsschutz, den Täuschungsschutz sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Die Kontrollen müssen dokumentiert sein.
Die Milchproduktionsbetriebe werden alle 4 Jahre von einem kantonalen Milchinspektor auf die hygienischen Anforderungen gemäss der Verordnung für die hygienische Milchproduktion hin überprüft.
Es wird die Milchgewinnung und -behandlung, sowie Anlagen und Räumlichkeiten und deren Reinigung begutachtet und die verschiedenen Dokumentationen überprüft. Anhand der Resultate der Milchprüfung wird der Inspektor als Fachmann auch allfällige Probleme bei der Milchproduktion ansprechen.
Ausserordentliche Inspektionen finden bei der Aufhebung von amtlichen Milchliefersperren statt.
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