Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Hendravirus-Krankheit

Die Krankheit beim Tier

Bis heute wurden nur Erkrankungen mit dem Hendravirus bei Pferden beobachtet. Frucht-Flughunde können Träger des Hendravirus sein, erkranken jedoch selber nicht.

Symptome
Die Symptome sind schaumiger Nasen- und Lungenausfluss, Fieber, Appetitlosigkeit (Anorexie) und Lungenentzündung. Der Tod tritt nach vier bis acht Tagen ein.

Ansteckung
Pferde stecken sich wahrscheinlich indirekt an. Infizierte Flughunde übernachten auf Bäumen und sondern erregerhaltige Ausscheidungen ab, an denen sich die Pferde auf der Weide infizieren. Eine Ansteckung von Pferd zu Pferd wurde bisher nicht beschrieben.

Prävention
Da Flughunde in der Schweiz nicht heimisch sind, sind zurzeit keine präventiven Massnahmen nötig um Pferde vor Hendravirus zu schützen.

Staatliche Kontrolle
Die Hendravirus-Krankheit des Tieres ist nicht meldepflichtig. 

Die Krankheit beim Menschen (Equine Morbillivirus-Infektion)

Symptome
Es sind Grippeähnliche Symptome zu beobachten, die zum Teil zu einem akuten Atemnotsyndrom (ARDS) führen und ein Lungenversagen zur Folge haben können.

Ansteckung
Die Ansteckung erfolgt über den engen Kontakt mit infizierten Pferden. Speichel, Sekrete und Blut enthalten Erreger, ebenso besteht die Gefahr einer Tröpfcheninfektion. Eine Mensch zu Mensch Übertragung wurde bisher nicht beobachtet.

Prävention
Im Umgang mit Infizierten Pferden sollte höchste Vorsicht geboten werden. Das Tragen von Handschuhen und Gesichtsschutzhauben mit Respiratoren ist unbedingt erforderlich.

Staatliche Bekämpfung
Die Hendra-Virus-Krankheit des Menschen ist nicht meldepflichtig.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Weitere Informationen

Typ: PDF

27.07.2011 | 27 kb | PDF

Gesetzgebung

Tierkrankheit und Zoonose – nicht meldepflichtig

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