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Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die den Fachleuten als „Aviäre Influenza" oder „Klassische Geflügelpest" schon lange bekannt ist. Seit 1997 hat sich, ausgehend von Asien, der neue aggressive Virenstamm H5N1 in viele Länder ausgebreitet. Nach wie vor ist die Vogelgrippe in vielen Regionen weltweit präsent und kann sich auch wieder nach Mitteleuropa ausbreiten. Geflügehaltende sollen deshalb ihre Bestände schützen und auf Symptome der Vogelgrippe achten.
Häufige Fragen:
Das Influenzavirus A befällt alle Vogelarten, insbesondere Hühner und Truten. Wasservögel erkranken selten an der Geflügelpest und wenn, dann weniger schwer. Sie können den Erreger aber weiterverbreiten,. Ausser Vögeln werden auch Pferde, Schweine, Wale und Robben vom Influenzavirus A befallen.
Symptome
Es treten Schwierigkeiten beim Atmen auf; bei Geflügel führt eine Erkrankung mit dem Influenzavirus A zum Rückgang der Legeleistung und zu hoher Mortalität. Die Eischalen werden Dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen (Ödeme) an Kopf, Hals, Kamm, Kehllappen und Beinen als auch Blauverfärbung von Kamm und Kehllappen sind zu beobachten. Das Gefieder wirkt struppig und die Tiere verhalten sich passiv (lethargisch). Eine klare Diagnose wird durch Virusnachweis/Serologie erbracht. Bei Wasservögeln sind trotz Infektion meist keine Symptome zu erkennen.
Ausschluss-Untersuchung
Bei unklaren Bestandesproblemen mit AI-ähnlicher Symptomatik aber ohne dringenden Verdacht kann durch nichtamtliche Tierärzte oder durch die Pathologie nach Rücksprache mit dem NRGK eine Probenahme durchgeführt werden, um eine AI-Infektion auszuschliessen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.
Ansteckung
Die Ansteckung erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniestem Schleim oder über das Einatmen erregerhaltigen Staubes von Kot. Junge Tiere sind am empfänglichsten für Geflügelpest.
Prävention
Durch Notverordnungen wird vorsorglich der Import von Geflügel, Geflügelfleischerzeugnissen (sofern nicht durcherhitzt) aus Staaten verboten, in denen die Geflügelpest grassiert, um ein Einschleppe dieser zu unterbinden. Der Bund kann eine vorübergehende Einschränkung der Freilandhaltung verordnen. In Betrieben mit Geflügelhaltung sollten hygienische Massnahmen (z. B. Hygieneschleusen) getroffen werden.
Symptome
Erste Symptome treten meist zwei bis 14 Tage nach Ansteckung auf und machen sich durch schwere grippeähnliche Beschwerden bemerkbar. Es kommt zu hohem Fieber, Husten Atemnot, Halsschmerzen und in mehr als der Hälfte der Fälle zu Durchfall, seltener auch zu Erbrechen und Bauchschmerzen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung entwickelt sich meist eine Lungenentzündung, die zu Lungenversagen und schliesslich zum Tod führen kann. Etwa die Hälfte aller menschlichen Fälle mit Geflügelpest verstarb.
Ansteckung
Eine Ansteckung erfolgt in der Regel über engen Kontakt mit infiziertem Geflügel, aber nicht durch den Konsum von Fleisch oder anderer Produkte tierischer Herkunft. Es wird vermutet, dass Säugetiere (also auch Menschen) eine sehr grosse Menge von Viren aufnehmen müssen, um sich zu infizieren. Erkrankt ein Mensch an Influenzaviren A, ist es höchst unwahrscheinlich, dass er weitere damit ansteckt, so dass es bisher noch nicht zu Epidemien beim Menschen gekommen ist. Es besteht also für die Übertragung von H5N1- und H7-Viren sowohl von Vögeln auf den Menschen, als auch von Mensch zu Mensch eine erhebliche Barriere.
Prävention
Werden mehrere tote Wasservögel vorgefunden, muss der Kantonstierarzt verständigt werden. Kadaver von Vögeln sollten nie mit blossen Händen angefasst werden, auch nicht solche, die von einer Katze nach Hause gebracht wurden. Um tote Vögel zu entsorgen wird empfohlen, Einweghandschuhe zu benutzen, oder wo nicht vorhanden, kann ein Plastiksack über die Hände gestülpt werden. Zwar ist eine Ansteckung mit dem Influenzavirus A unwahrscheinlich, aber da über den Vogelkot verschiedenste andere Krankheiten übertragen werden können, ist diese Massnahme sinnvoll. Weitere Schutzmassnahmen sind in der Schweiz zur Zeit nicht nötig.
Erfolgt eine Auslandsreise in ein von Influenza A betroffenes Gebiet, sollte man Geflügelmärkte oder Bauernhöfe mit Geflügel meiden.
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