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Durchfuhr (Transit): das Befördern von Tieren und Tierprodukten durch das Zollgebiet der Schweiz (nach Art.2 EDAV)
Aufgrund der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU macht es einen Unterschied, ob Tiere oder Tierprodukte, die durch die Schweiz befördert werden, aus einem EU-Land oder einem Drittland (= Nicht-EU-Land) stammen - ebenso sind die Bestimmungen nicht gleich, wenn die Ware nach der Durchfuhr für ein EU-Land oder ein Drittland bestimmt ist.
Aufgrund dieser Unterschiede ergeben sich die in der Navigation (links) aufgeführten Durchfuhr-Arten:
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