Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Durchfuhr

Durchfuhr (Transit): das Befördern von Tieren und Tierprodukten durch das Zollgebiet der Schweiz (nach Art.2 EDAV)

Aufgrund der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU macht es einen Unterschied, ob Tiere oder Tierprodukte, die durch die Schweiz befördert werden, aus einem EU-Land oder einem Drittland (= Nicht-EU-Land) stammen - ebenso sind die Bestimmungen nicht gleich, wenn die Ware nach der Durchfuhr für ein EU-Land oder ein Drittland bestimmt ist.

Aufgrund dieser Unterschiede ergeben sich die in der Navigation (links) aufgeführten Durchfuhr-Arten:

  • EU-CH-EU (aus der EU durch die Schweiz in ein anderes EU-Land)
  • DL-CH-EU (aus einem Drittland durch die Schweiz in ein EU-Land)
  • DL-CH-DL (aus einem Drittland durch die Schweiz in ein anderes Drittland
  • EU-CH-DL (aus der EU durch die Schweiz in ein Drittland)
  • DL-EU-CH-EU-DL (aus einem Drittland durch die EU, durch die Schweiz, durch die EU in ein anderes Drittland).

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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