Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Reisen mit Heimtieren - Souvenirs - Lebensmittel

Möchten Sie mit Ihren Heimtieren aus der Schweiz ins Ausland reisen oder von dort in die Schweiz, so sind einige Vorbereitungen zu treffen. Auch bei Souvenirs aus tierischem oder pflanzlichem Material sowie bei Lebensmitteln tierischer Herkunft sind Auflagen zu beachten.

Auslandreisen mit Hund oder Katze: Klicken Sie sich durch:

Ferien mit Hund oder Katze, Umzug in die Schweiz oder der gewerbliche Import: stets müssen je nach Herkunftsland verschiedene Vorschriften für die Einreise in die Schweiz eingehalten werden. Ohne seriöse Vorbereitung riskieren Sie, dass Ihre Tiere an der Grenze stranden. Klicken Sie sich deshalb vor der Reise durch unsere online-Hilfe "Mit Hund und Katze über die Grenze" (oben).
Das Wichtigste über Heimtierausweis, Kennzeichung oder Tollwutimpfung finden Sie auch in der folgenden Broschüre:
Typ: PDF
Broschüre: Ich reise mit Hund oder Katze
Letzte Änderung: 04.04.2012 | Grösse: 1057 kb | Typ: PDF

Umfassende Informationen für verschiedenste Heimtiere

Umfassende Informationen über Reisen oder Umzug mit verschiedensten Heimtieren aus dem Ausland in die Schweiz finden sich über die folgenden Links.
Die Informationen über Reisen aus der Schweiz ins Ausland geben nur Hinweise ohne Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Aktuelle Informationen sind bei den jeweiligen Ländern oder der EU einzuholen.

Reisen mit Pferden

Informationen zum Reisen mit Pferden finden Sie unter den Themen Aus- und Einfuhr:


Lebensmittel, Jäger, Fischer

Viele Reisende möchten Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milch, Käse etc.) in die Schweiz mitbringen. Damit keine Seuchen verschleppt werden, ist dies jedoch oft verboten oder eingeschränkt, insbesondere für Lebensmittel aus Drittländern (= Nicht-EU Staaten).

Reisende dürfen neu aus fernen Ländern einzelne Produkte tierischer Herkunft in beschränkter Menge mitbringen. So kann aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) bis zu zwei Kilogramm Honig und bis zu zwanzig Kilogramm Fisch für den Eigengebrauch in die Schweiz gebracht werden - ohne zusätzliche Auflagen. Diese Erleichterungen treten am 1. Mai 2009 in Kraft. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie zusammengefasst im Faltblatt „Führen Sie Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs mit?" (Download rechts).

Für Jäger und Fischer, die ihre Beute in die Schweiz mitbringen wollen, gelten ebenfalls umfassende Bestimmungen.

Souvenirs

Ein Stück Koralle, ein Gurt aus Elefantenleder oder Räucherstäbchen aus Sandelholz - reich ist das Angebot an Souvenirs. Doch vieles davon darf wegen dem Artenschutz gar nicht oder nur mit Bewilligung in die Schweiz eingeführt werden. Es lohnt sich, schon vor den Ferien abzuklären, was sich als Souvenir eignet und was nicht.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Nicht für den gewerblichen Import!

Die Informationen auf diesen Seiten richten sich nur an Privatpersonen mit Heimtieren, die ihre Tiere nicht an andere Personen oder Institutionen verkaufen oder abgeben wollen.

Wer Tiere oder Produkte tierischer Herkunft aus kommerziellen Gründen über die Grenze bringt, findet umfassende Informationen unter den Themen >Einfuhr und >Ausfuhr.

Publikationen

Links



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http://www.bvet.ch/themen/01614/index.html?lang=de