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Möchten Sie mit Ihren Heimtieren aus der Schweiz ins Ausland reisen oder von dort in die Schweiz, so sind einige Vorbereitungen zu treffen. Auch bei Souvenirs aus tierischem oder pflanzlichem Material sowie bei Lebensmitteln tierischer Herkunft sind Auflagen zu beachten.
Informationen zum Reisen mit Pferden finden Sie unter den Themen Aus- und Einfuhr:
Viele Reisende möchten Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milch, Käse etc.) in die Schweiz mitbringen. Damit keine Seuchen verschleppt werden, ist dies jedoch oft verboten oder eingeschränkt, insbesondere für Lebensmittel aus Drittländern (= Nicht-EU Staaten).
Reisende dürfen neu aus fernen Ländern einzelne Produkte tierischer Herkunft in beschränkter Menge mitbringen. So kann aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) bis zu zwei Kilogramm Honig und bis zu zwanzig Kilogramm Fisch für den Eigengebrauch in die Schweiz gebracht werden - ohne zusätzliche Auflagen. Diese Erleichterungen treten am 1. Mai 2009 in Kraft. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie zusammengefasst im Faltblatt „Führen Sie Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs mit?" (Download rechts).
Für Jäger und Fischer, die ihre Beute in die Schweiz mitbringen wollen, gelten ebenfalls umfassende Bestimmungen.Ende Inhaltsbereich