Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Einfuhr unbegleiteter Heimtiere

Heimtiere werden aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten. Heimtiere sollen nach der Einfuhr nicht verkauft oder an neue Eigentümer übergeben werden und befanden sich schon im Herkunftsland in der Obhut des Eigentümers.

Grundlagen zur Einreise von unbegleiteten Heimtieren 

Unbegleitete Heimtiere wie Hunde, Katzen und Frettchen müssen bezüglich Tollwut dieselben seuchenpolizeilichen Bedingungen erfüllen wie begleitete Heimtiere.

Das Gesuch für eine Einfuhrbewilligung des BVet erübrigt sich, da die Tiere direkt in den Tierraum des Grenztierärztlichen Dienstes (Vollzugseinheit des BVET) verbracht werden.

Zu beachten:

Die Tiere werden ausschliesslich während den Öffnungszeiten des Grenztierärztlichen Dienstes abgefertigt.
Die Verbringung der Tiere in die Tierräume ist vom Grenztierärztlichen Dienst nicht beeinflussbar. Die Kontrolle und Freigabe der Tiere erfolgt demnach nicht unmittelbar nach Landung des Flugzeugs, sondern verzögert sich entsprechend.
Typ: PDF
Liste der schweizerischen Grenzkontrollstellen
Letzte Änderung: 11.09.2012 | Grösse: 75 kb | Typ: PDF

Benötigte Dokumente für die Einfuhr

  • Erklärung des Eigentümers, Vorlage siehe nachfolgend.
  • Veterinärbescheinigung "Verbringung von fünf oder weniger Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken " gemäss nachfolgendem Muster (siehe auch Durchführungsbeschluss 2011/874/EU).
Typ: DOCX
Eigentumserklärung für unbegleitete Heimtiere
Letzte Änderung: 13.02.2013 | Grösse: 61 kb | Typ: DOCX

Typ: PDF
2011/874 - nicht gewerblich - Hunde, Katze, Frettchen
Letzte Änderung: 20.02.2012 | Grösse: 71 kb | Typ: PDF

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Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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