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Heimtiere werden aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten. Heimtiere sollen nach der Einfuhr nicht verkauft oder an neue Eigentümer übergeben werden und befanden sich schon im Herkunftsland in der Obhut des Eigentümers.
Unbegleitete Heimtiere wie Hunde, Katzen und Frettchen müssen bezüglich Tollwut dieselben seuchenpolizeilichen Bedingungen erfüllen wie begleitete Heimtiere.
Das Gesuch für eine Einfuhrbewilligung des BVet erübrigt sich, da die Tiere direkt in den Tierraum des Grenztierärztlichen Dienstes (Vollzugseinheit des BVET) verbracht werden.
Zu beachten:
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