Die Bestimmungen über die Verwertung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte haben die Ziele:
- sicherzustellen, dass tierische Nebenprodukte die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt nicht gefährden;
- zu ermöglichen, dass tierische Nebenprodukte soweit als möglich verwertet werden;
- zu veranlassen, dass die Infrastruktur für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bereitgestellt wird.
Drei Risikokategorien
Tierische Nebenprodukte werden in Risikokategorien eingeteilt. Bei der Verwertung müssen Prozessparameter eingehalten werden. Der Verwendungszweck der entstandenen Produkte ist definiert.
- In der höchsten Risikokategorie (Kategorie 1) befinden sich Nebenprodukte, die verbrannt werden müssen. Dazu gehören Tierkörper und Schlachttierkörper, die für die TSE-Problematik von Bedeutung sind.
- In der mittleren Risikokategorie (Kategorie 2) sind Nebenprodukte, die technischen Zwecken zugeführt werden dürfen. Rohmaterialien sind vor allem Stoffwechselprodukte sowie Schlachttierkörper, die bei der Fleischkontrolle als gesundheitsschädlich befunden werden.
- Bei Material der Kategorie 3 handelt es sich vor allem um Schlachtabfälle, die aus kommerziellen Gründen nicht als Lebensmittel geeignet sind. Die Verwertungsmöglichkeiten sind im Bereich Heimtierfutter und Kauspielzeuge sowie in der Nutzung zu technischen Zwecken.