Sowohl die Schweizer als auch die EU-Gesetzgebung basiert im Tiergesundheitsbereich auf den Richtlinien des internationalen Tierseuchenamtes OIE, die durch das WTO-SPS-Übereinkommen verpflichtenden Charakter erhalten haben. Die frühzeitige Einflussnahme in diesen Organisationen ermöglicht es der Schweiz, ihre Interessen einzubringen und das internationale Tiergesundheitsniveau bestmöglich weiterzuentwickeln. Dabei wird auch die Zusammenarbeit mit der einheimischen Industrie aktiv gesucht. Nicht-tarifäre Handelsschranken sollen dadurch abgebaut werden. Dadurch eröffnen sich sowohl für die Importeure wie auch für die Exporteure zusätzliche Marktchancen.