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Teschener Krankheit

Virusinfektion der Schweine, die Polioencephalomyelitis verursachen kann. Charakteristisch sind Ataxie, Nachhandschwäche, Tremor, Konvulsionen, Paralyse der Nachhand bis Festliegen.

Betrifft Schweine
Empfänglich sind die Schweine. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Krankheitsanzeichen
Die Krankheit kann in verschiedenen Verlaufsformen auftreten, mit unterschiedlichen Symptomen. Schwere Form (Teschener Krankheit): Hohes Fieber, Fressunlust, Durchfall, im Verlauf der Erkrankung zunehmende Koordinationsstörungen, Zittern und Muskelkrämpfe bis hin zu Lähmungen der Hinterbeine und Festliegen. Es können Tiere allen Alters erkranken. Bei Mutterschweinen kann es zu Aborten, Mumifikationen, Totgeburten und Fruchtbarkeitsstörungen kommen. Die Krankheit kann innert 3-4 Tagen tödlich verlaufen, wobei viele der erkrankten Tiere sterben können.

Milde Form (Talfan Disease): Typisch sind Fieber, Koordinationsstörungen und Schwäche der Hinterbeine (Hundesitz). Bei der milden Form erholen sich erkrankte Tiere in der Regel spontan.

Ansteckung und Verbreitung u.a. durch direkten Tierkontakt
Kot und Harn erkrankter Tiere enthalten den Erreger. Tiere stecken sich an, in dem sie den Erreger in ihrer Umgebung, in erregerhaltigem Wasser, Futter oder in ungenügend erhitzten Fleischabfällen mit dem Maul aufnehmen.

Wo? Weltweit; die Schweiz ist frei
Der Erreger ist weltweit verbreitet, wobei die schwere Form der Krankheit nur noch selten beobachtet wird, vor allem in Afrika. Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz siehe "Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz".

Erreger: Virus
Der Erreger ist ein Virus der Gattung Teschovirus. Dieser Erreger hat eine hohe Überlebensfähigkeit.

Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Achten Sie insbesondere auf die Hygiene. Ungenügend erhitzte Lebensmittelabfälle dürfen nicht an Schweine verfüttert werden. Vorbeugende Impfstoffe gegen die Krankheit existieren, sind aber in der Schweiz nicht zugelassen.

Die Teschner Krankheit ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt / der Bestandestierärztin melden.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Tierseuchenfälle Schweiz

Die Schweiz ist frei von der Teschener Krankheit

Letzer gemeldeter Fall: 2006

Weitere Informationen

Typ: PDF

30.06.2011 | 31 kb | PDF

Gesetzgebung

Zu überwachende Tierseuche - meldepflichtig

Tierseuchenverordnung
Art 291

Diagnostik

Links



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