Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Neosporose

Protozoeninfektion mit Hund (und möglicherweise anderen Karnivoren) als Endwirt. Unterschiedliche Tierarten, jedoch nicht der Mensch, kommen als Zwischenwirt in Frage. Die Infektion kann insbesondere beim Rind Aborte und embryonale Schäden verursachen.

Betrifft unter anderem Hunde und Rinder
Der die Krankheit verursachende Parasit befällt im Laufe seiner Entwicklung verschiedene Tierarten, die ihm als sogenannte Wirte dienen. Sogenannter Endwirt des Erregers ist vor allem der Hund, aber auch andere Fleischfresser wie zum Beispiel der Koyote. Bei Füchsen ist die Krankheit nie nachgewiesen worden. Zwischenwirte können neben Hunden auch Rinder sein, seltener andere Wiederkäuer, Pferde und weitere Tierarten. Der Mensch ist kein Zwischenwirt. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Krankheitsanzeichen
Erkrankungen werden vor allem bei meist jungen Hunden oder bei trächtigen Kühen beobachtet.

Beim Hund: Typisch sind eine fortschreitende Lähmung der Hinterbeine, Koordinationsstörungen, Zittern, Fieber, erschwerte Atmung und Durchfall. Bei vielen Tieren verläuft eine Krankheit jedoch ohne Symptome.

Beim Rind: Der Erreger ist ein bedeutender Verursacher von Aborten und Kälberverlusten. Es kann bei Kälbern auch zu nachgeburtlichen Spätschäden kommen (Koordinationsstörungen, Lähmung).

Ansteckung vor allem im Mutterleib
Bei den beiden wichtigsten Wirten, dem Rind und dem Hund, ist der häufigste Übertragungsweg jener vom trächtigen Muttertier in der Gebärmutter auf die Nachkommen. Zu Neuansteckungen kommt es durch die Aufnahme von erregerhaltigem Fleisch oder Kot. Solche Neuansteckungen sind allerdings selten.

Wo? Weltweit
Der Erreger ist weltweit verbreitet. Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz siehe "Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz".

Erreger: Einzeller
Der Erreger ist der Einzeller Neospora caninum.

Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Hundekot soll von Weiden entfernt werden. Es existiert kein vorbeugender Impfstoff, der die Übertragung im Mutterleib und somit Aborte verhindern kann.

Neosporose ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt / der Bestandestierärztin melden.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Tierseuchenfälle Schweiz

Weitere Informationen

Typ: PDF

30.06.2011 | 76 kb | PDF

Gesetzgebung

Zu überwachende Tierseuche - meldepflichtig

Tierseuchenverordnung
Art 291

Diagnostika



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