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Krankheit der Weichteile und der Lymphknoten, vergleichbar mit Aktinomykose.
Betrifft Rinder, Schafe, Schweine, Pferde, Widder, Hühner, aber auch Menschen
Aktinobacillose ist eine Zoonose, kann also auch auf den Menschen übertragen werden. Bei Menschen tritt die Krankheit jedoch selten auf. Für die Aktinobacillose der Schweine siehe unter "Weitere Informationen".
Krankheitsanzeichen
Diese Krankheit wird von verschiedenen Bakterienarten (Aktinobazillen) hervorgerufen. Je nach Bakterienart und befallener Tierart sind die Krankheitsanzeichen unterschiedlich.
Rind: Es ist vor allem die Zunge betroffen. Sie ist stark geschwollen und es bilden sich Knötchen. Das betroffene Tier verhält sich, als ob sich ein Fremdkörper im Maul befinden würde ("Holzzunge").
Schafe: Es ist vor allem der Kopfbereich betroffen. Von den Lippen ausgehend kommt es zu unterschiedlich grossen, zumeist derben, knotigen, nässenden Umfangsvermehrungen im Bereich der Lippen, des Nasenrückens, der Backe und des Unterkiefers. Beim Widder kann es ausserdem zu einer Entzündung der Hoden kommen (Schwellung und Rötung).
Pferde: Bei neugeborenen Fohlen kann es zu Lähmungen führen und zu einem raschen Tod. Bei ausgewachsenen Pferden sieht man Nasenausfluss, Husten, Lahmheiten und gelegentlich Aborte.
Schweine: Bei Ferkeln sind Durchfall, Lahmheiten und geschwollene Gelenke typisch. Bei ausgewachsenen Mutterschweinen kann es gelegentlich zu Aborten kommen.
Ansteckung
Der Erreger gehört zur üblichen Flora der Wiederkäuer, Schweine, Pferde und Nagetiere. Zum Ausbruch der Krankheit kann es kommen, wenn der Erreger über Verletzungen der Mundschleimhaut in die Blutbahn eindringt.
Wo? Weltweit
Der Erreger ist weltweit verbreitet.
Erreger: Bakterien
Erreger sind verschiedene Bakterienarten der Gattung Actinobacillus.
Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Es existiert kein kommerzieller vorbeugender Impfstoff gegen die Krankheit.
Bei Schweinen ist die Actinobacillose (siehe "Weitere Informationen") eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt/der Bestandestierärztin melden. Bei anderen Tierarten ist die Seuche nicht meldepflichtig.
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