Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Infektiöse Pankreasnekrose der Fische

Akut oder subakut verlaufende, hämorrhagisch-septikämische Viruskrankheit; kann zu grösseren Abgängen führen.

Betrifft Fische
Die Krankheit tritt vorwiegend bei Jungfischen von Salmoniden auf (Regenbogen- und Bachforelle, Atlantischer Lachs, Saiblinge), sowie der Hechtbrut. Empfänglich sind jedoch fast alle Süsswasser- und Meeresfische, ebenso Muscheln. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Krankheitsanzeichen
Krankheitsausbruch oft mit Beginn der Fütterung (bis 20. Lebenswoche). Erkrankte Fische zeigen unkoordinierte, spiralige Schwimmbewegungen und verharren oft in Seitenlage auf dem Grund. Ebenso zeigen sie eine Dunkelfärbung, Augenvorfall ("Glotzaugen"), aufgetriebene Bäuche und weissliche Kotschnüre (Pseudofaeces). Es sterben 10-90 Prozent der erkrankten Fische an der Krankheit. Ältere Fische zeigen mit Ausnahme des Atlantischen Lachses keine Symptome und sterben auch nicht an der Krankheit.

Ansteckung und Verbreitung u.a. durch direkten Tierkontakt
Ansteckungsquellen sind erkrankte Fische sowie Fische, die den Erreger verborgen (ohne Symptome) in sich tragen. Der Erreger wird im Innern der Eier und Samen angereichert und auf den Brütling übertragen. Fische können den Erreger verborgen über mehrere Generationen und oft sogar mehrere Jahre tragen und weitergeben.

Eine Übertragung ist auch indirekt über Wasser möglich, sowie über fischfressende Vögel, Geräte und Transportmittel.

Wo? In Teilen Europas, Amerikas und Asiens
Der Erreger ist in allen Salmoniden-produzierenden Ländern Europas (auch Schweiz), Amerikas und Asiens verbreitet.

Erreger: Virus
Der Erreger ist ein Virus der Familie Birnaviridae. Dieser Erreger hat eine hohe Überlebensfähigkeit. In Wasser überlebt er bis zu 8 Monaten.

Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Achten Sie insbesondere darauf, die Krankheit nicht durch zugekaufte Fische oder Eier in einen Bestand einzuschleppen. Es existiert kein praxisreifer vorbeugender Impfstoff. In der Schweiz ist die Impfung nicht zugelassen.

Die Infektiöse Pankreasnekrose ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt / der Bestandestierärztin melden.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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