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Caprine Arthritis - Encephalitis (CAE)

Viruskrankheit der Ziegen, die sich, je nach Alter der betroffenen Tiere, in Enzephalitis, Arthritis und / oder Mastitis äussert. Charakteristisch sind eine lange Inkubationszeit und ein chronisch-progredienter Krankheitsverlauf.

Betrifft Ziegen
Auch Schafe sind für das Virus empfänglich (Visna-Maedi). Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Krankheitsanzeichen
Arthritis
(Gelenkentzündung): Die Ziegen haben „dicke Knie" und magern trotz gutem Appetit ab.
Mastitis (Euterentzündung): Die Ziegen haben ein „Steineuter", wobei die Milchleistung abnimmt, die Milchqualität aber nicht beeinträchtigt wird.
Enzephalitis (Gehirnentzündung): Diese Form ist in der Schweiz selten und tritt vor allem bei Zicklein auf. Sie zeigen Schwäche, Koordinationsstörungen, Lähmung der Hintergliedmassen bis Festliegen.

Ansteckung und Verbreitung durch Milch
Hauptübertragungsweg ist das Anstecken neugeborener Zicklein durch erregerhaltiges Kolostrum oder erregerhaltige Milch. Schafe werden vor allem angesteckt bei Ammenhaltung von Lämmern durch erkrankte Ziegen, beziehungsweise durch das Vertränken von erregerhaltiger Ziegenmilch an Lämmer. Die Übertragung durch direkten Tierkontakt ist ebenfalls möglich, aber selten.

Wo? Weltweit
Der Erreger ist weltweit verbreitet. In der Schweiz wurde die Krankheit in den letzten 20 Jahren durch ein Bekämpfungsprogramm stark eingedämmt. Etwa 1 Prozent der Ziegen in der Schweiz zeigen heute Anzeichen einer überstandenen Ansteckung (Antikörpernachweis). Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz siehe "Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz".

Erreger: Virus
Der Erreger ist das Caprine Arthritis-Encephalitis-Virus, das zur Gattung Lentivirus gehört. Der Erreger ist verwandt mit jenem von Visna-Maedi, der Schafe befällt.

Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Ziegen und Schafe wenn möglich getrennt halten. Es existiert kein vorbeugender Impfstoff gegen die Krankheit. 

Die Caprine Arthritis - Encephalitis ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt / der Bestandestierärztin melden.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Tierseuchenfälle Schweiz

Alle Ziegenbestände werden regelmässig auf CAE untersucht. Seuchenfreie Betriebe sind amtlich anerkannt.

Weitere Informationen

Typ: PDF

24.11.2011 | 110 kb | PDF

Gesetzgebung

Zu bekämpfende Tierseuche – meldepflichtig

Tierseuchenverordnung
Art 212 sowie 213-216

Diagnostik

Links



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http://www.bvet.ch/gesundheit_tiere/01065/01083/01100/index.html?lang=de