Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tuberkulose

Chronische, bakterielle Infektionskrankheit von Mensch und Tier. Der Verlauf ist meist fortschreitend und generalisiert. Tierseuchenrechtlich geregelt ist die Infektion von Rindern mit Mycobacterium tuberculosis und Mycobacterium bovis.


Aktuell: Rindertuberkulose

Trotz der entdeckten Tuberkulosefälle bei Rindern gilt die Schweiz weiterhin frei von Tuberkulose. Wichtig ist jetzt aber, dass jeder möglichen Übertragung nachgegangen wird. Alle Tierkontakte werden minutiös abgeklärt und Kontaktbetriebe ausfindig gemacht. Werden nun in einem Kontaktbetrieb Tiere entdeckt, die im Hauttest auffällig reagieren, müssen diese geschlachtet werden, damit der Betrieb wieder als frei von Tuberkulose erklärt werden kann. Der Ablauf der aktuellen Untersuchungen ist nachfolgend beschrieben.
Typ: PDF
Aktuelle Untersuchungen in den Kontaktbetrieben
Letzte Änderung: 23.04.2013 | Grösse: 27 kb | Typ: PDF

Medienmitteilungen

Überwachung des Rindviehbestandes

Das Überwachungsprogramm für Rindertuberkulose basiert auf den Kontrollen in den Schlachthöfen gestützt auf Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle vom 23. November 2005 (VSFK, SR 817.190 ). Für die Überwachung sind die kantonalen Vollzugsorgane zuständig. Sie regeln die Untersuchung von lebenden Tieren (Tuberkulin-Hauttest) der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung und in Gefangenschaft gehaltenen Wildwiederkäuer sowie die Untersuchung von Tuberkulose-Verdachtsfällen bei Schlachtungen. 

Bei der Fleischuntersuchung muss jeder Schlachttierkörper und die vorgeschriebenen Teile unter anderem auf Veränderungen, welche die menschliche Gesundheit gefährden können oder die ekelerregend sind und auf Krankheiten, insbesondere Tierseuchen untersucht werden.
Bei krankhaften Veränderungen des Schlachttierkörpers oder der Schlachterzeugnisse und zum Feststellen von Tierseuchen und Zoonosen werden Proben für Laboruntersuchungen erhoben. Die bakteriologische Untersuchung von Verdachtsfällen von Rindertuberkulose aus Schlachtungen wird vom Nationalen Referenzlabor für bovine Tuberkulose, dem Institut für Veterinärbakteriologie der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich durchgeführt.
Mehr Informationen zur Fleischkontrolle finden Sie hier:

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Aktuell

Milch und Milchprodukte

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Milch und Milchprodukten finden Sie beim BAG:

Tierseuchenfälle Schweiz

Die Rinderbestände in der Schweiz sind amtlich anerkannt frei von Tuberkulose.

Die Seuchenfreiheit wurde 1997 mit einer Stichprobenuntersuchung dokumentiert:

Weitere Informationen

Typ: PDF

27.07.2011 | 78 kb | PDF
Typ: PDF

27.08.2012 | 1418 kb | PDF

Gesetzgebung

Auszurottende Tierseuche und Zoonose - Die Tuberkulose beim Rind ist meldepflichtig

Tierseuchenverordnung
Art 158-165

Diagnostik

Links



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http://www.bvet.ch/gesundheit_tiere/01065/01083/01088/index.html?lang=de