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Chronische, bakterielle Infektionskrankheit von Mensch und Tier. Der Verlauf ist meist fortschreitend und generalisiert. Tierseuchenrechtlich geregelt ist die Infektion von Rindern mit Mycobacterium tuberculosis und Mycobacterium bovis.
Das Überwachungsprogramm für Rindertuberkulose basiert auf den Kontrollen in den Schlachthöfen gestützt auf Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle vom 23. November 2005 (VSFK, SR 817.190 ). Für die Überwachung sind die kantonalen Vollzugsorgane zuständig. Sie regeln die Untersuchung von lebenden Tieren (Tuberkulin-Hauttest) der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung und in Gefangenschaft gehaltenen Wildwiederkäuer sowie die Untersuchung von Tuberkulose-Verdachtsfällen bei Schlachtungen.
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