Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Afrikanische Schweinepest

Fieberhafte Viruserkrankung, die in verschiedenen Verlaufsformen auftreten kann. Unspezifische Symptome, therapieresistentes Fieber und gehäufte Tierabgänge sind schweinepestverdächtig.


Afrikanische Schweinepest aus Russland?

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit 2007 im Kaukasus und in Russland massiv aus. Die EU-Kommission wollte nun von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) wissen, wie gross das Risiko einer Einschleppung in die EU ist. Im März 2010 veröffentlichten die EFSA-Experten ihre Einschätzung der Lage. Seither ist die Seuche weiter gegen Westeuropa vorgedrungen. Im Sommer 2012 wurden zudem besonders viele Fälle von Sardinien gemeldet.

Betrifft Schweine
Alle Arten von Schweinen einschliesslich Wildschweine sind empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit  nicht gefährlich.

Krankheitsanzeichen
Die schwere Verlaufsform ist gekennzeichnet durch anhaltend hohes Fieber und plötzliche Todesfälle. Auf der Haut können die Tiere punkt- oder flächenförmige Blutungen zeigen, vor allem an den Extremitäten (Beinen) und den Ohren. An schweren Verlaufsformen der Krankheit können alle erkrankten Tiere sterben.

Bei milden Verlaufsformen kommt es nicht zu plötzlichen Todesfällen. Bei der milden Verlaufsform zeigen die Schweine immer wieder auftretendes Fieber, Hautrötungen, Aborte, Kümmern, Durchfall, Fressunlust, Teilnahmslosigkeit, schlechte Mastleistung, geschwollene Gelenke bzw. Lahmheit und Husten.

Ausschluss-Untersuchung
Bei unklaren Bestandesproblemen mit ASP-ähnlicher Symptomatik aber ohne dringenden Verdacht (siehe oben) kann durch nichtamtli-che Tierärzte oder auch durch die Pathologie nach Rücksprache mit dem IVI eine Probenahme durchgeführt werden, um eine ASP-Infektion auszuschliessen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.

Ansteckung und Verbreitung u.a. durch direkten Tierkontakt und Zecken

Die Krankheit wird durch direkten Tierkontakt übertragen. Zudem kann der Seuchenerreger indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge verbreitet werden oder über das Verfüttern ungenügend erhitzter, erregerhaltiger Fleischabfälle. Auch Zecken können den Erreger übertragen.

Wo? In Teilen Afrikas und Europas; die Schweiz ist frei
Die Krankheit ist in Ländern Afrikas sowie in Sardinien verbreitet. Zu Ausbrüchen in Europa kam es 1985 in Belgien, 1986 in den Niederlanden, 1994 in Spanien und 1999 in Portugal. Ausgehend von Georgien kam es 2006 zu einer massiven Ausbreitung im Kaukasus. In der Schweiz ist die Krankheit bisher nie aufgetreten.

Erreger: Virus
Der Erreger ist ein Virus der Gattung Asfivirus. Dieser Erreger hat eine sehr hohe Überlebensfähigkeit. In Tierkörpern und Fleischprodukten wie zum Beispiel Salami oder Schinken bleibt er monatelang ansteckend.

Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Ungenügend erhitzte Lebensmittelabfälle dürfen nicht an Schweine verfüttert werden, achten Sie auf eine genügende Erhitzung. Schützen Sie ihre Tiere vor Zeckenbissen. Es ist illegal, Schweinefleischprodukte aus Ländern, in denen die Afrikanische Schweinepest vorkommt, in die Schweiz zu bringen. Es existiert kein vorbeugender Impfstoff gegen die Krankheit.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche. Es besteht eine Meldepflicht für den, der Tiere hält, betreut oder behandelt. Verdachtsfälle müssen dem Bestandestierarzt/der Bestandestierärztin gemeldet werden.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Veterinärwesen BVET
info@bvet.admin.ch | Rechtliche Grundlagen | Webanalyse
http://www.bvet.ch/gesundheit_tiere/01065/01066/01079/index.html?lang=de