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Hochansteckende Viruserkrankung der kleinen Wiederkäuer. Charakteristisch sind generalisierte Hautveränderungen.
Betrifft Schafe und Ziegen
Merinoschafe und andere europäische Schafrassen sind hochempfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Krankheitsanzeichen
Typisch für die Krankheit sind Knötchen an Lippen, Augen, Nase, Euter sowie an und um die Geschlechtsteile. Diese Knötchen werden zu Bläschen, brechen auf und bilden Krusten. Charakteristisch sind zudem Fieber, Speicheln, Nasen- und Augenausfluss sowie erschwerte Atmung. Es sind zwei verschiedene Verlaufsformen der Krankheit bekannt: An der bösartigen Form erkranken v.a. Lämmer und 50-80 Prozent davon sterben. An der milden Form erkranken v.a. erwachsene Tiere und 2-5 Prozent davon sterben.
Ansteckung und Verbreitung u.a. durch direkten Kontakt
Ein wichtiger Übertragungsweg ist der direkte Tierkontakt. Der Erreger ist im Nasen- und Augenausfluss enthalten und wird damit ausgeschieden. Ebenso enthalten Knötchen und Krusten grosse Mengen des Erregers. Übertragungen über die Luft, wie etwa das Einatmen von Krustenmaterial, indirekt über Geräte oder stechende Insekten kommt ebenfalls vor.
Wo? In Teilen Afrikas, Asiens und Europas; die Schweiz ist frei
Die Krankheit kommt in Ländern Nordafrikas, Asiens und Osteuropas vor. In den letzten Jahren gab es Ausbrüche in der Türkei, in Griechenland und Bulgarien. In der Schweiz ist die Krankheit nie aufgetreten, Die Schweiz ist amtlich anerkannt frei von der Krankheit.
Erreger: Virus
Der Erreger ist ein Virus der Gattung Capripoxvirus. Er hat eine hohe Überlebensfähigkeit und kann in eingetrockneten Krusten bis zu 6 Monaten überleben.
Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein.
Achten Sie insbesondere auf die Hygiene und schützen Sie Ihre Tiere so gut wie möglich vor stechenden Insekten. Vorbeugende Impfstoffe gegen die Krankheit existieren, sind aber in der Schweiz verboten.
Schaf- und Ziegenpocken ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt/der Bestandestierärztin melden.
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