Bekämpfung
Für die Bekämpfung einer Tierseuche sind Vorschriften bezüglich der Meldepflicht, ersten Massnahmen bei Feststellung der Seuche, bezüglich der Sperrmassnahmen, der Desinfektion und der Entschädigung für Tierverluste festgelegt.
In der Tierseuchenverordnung und in zahlreichen Technischen Weisungen werden die Bekämpfungsvorschriften für jede Krankheit festgelegt. Für den Vollzug dieser Vorschriften sind die Kantonalen Veterinärämter zuständig.
- Die Meldepflicht von Tierseuchen ist der erste Grundsatz bei der Krankheitsbekämpfung. Melden müssen alle Personen, die mit Tieren zu tun haben. Zusätzlich zu den Tierhaltern sind auch Fleischkontrolleure, Berater und Tierärzte verpflichtet, verdächtige Krankheitserscheinungen zu melden und wenn nötig erste Massnahmen zu ergreifen.
- Erste Massnahmen bestehen aus der Abklärung des Verdachtes und allen nötigen Schritten, die eine Verschleppung der Krankheit verhindern.
- Sperrmassnahmen haben zum Zweck, durch Einschränkung des Tierverkehrs, und wenn nötig auch des Personen- und Warenverkehrs, die Verbreitung von Seuchen zu verhindern.
- Nach erfolgter Bekämpfung einer Seuche im befallenen Betrieb werden durch Reinigung und Desinfektion der Stallungen und Geräte die Voraussetzungen geschaffen, dass neu eingestallte Tiere gesund bleiben.
- Die meist notwendige Tötung von verseuchten Tieren stellt oft einen existenzbedrohenden Schaden für den Tierhalter dar. Mit der Entschädigung der Tierverluste können, diese Schäden, gemindert werden.