Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Einfuhr aus Drittländern

Die Veterinärbestimmungen dieser Seiten gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Bitte lesen Sie das Merkblatt
Typ: PDF
Allgemeine Grundsätze Einfuhr aus Drittländern (Version 01 01 2008)
Letzte Änderung: 14.01.2008 | Grösse: 35 kb | Typ: PDF

sowie die Rubriken
Diese Informationen sind Bestandteil der Einfuhrbedingungen.

Was möchten Sie aus Drittländern einführen?

Hier finden Sie die Informationen im Detail:


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Auskunft

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Kontakt auf:
Tel +41 (0)31 323 30 33
Fax +41 (0)31 323 85 22

Gesetzgebung

Artenschutz

Das Gesuchsformular für eine allenfalls notwendige artenschutzrechtliche Bewilligung findet sich hier:

Links

Informationen für Privatpersonen, auch Jäger und Fischer:



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info@bvet.admin.ch | Rechtliche Grundlagen | Webanalyse
http://www.bvet.ch/ein_ausfuhr/04035/index.html?lang=de