Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Fette - Fischöl - Fettderivate

Auf dieser Seite sind Muster der zur Ein- und Durchfuhr vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen und (soweit verfügbar) die Listen der anerkannten Herkunftsländer und zugelassenen Lieferbetriebe abgebildet.

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden Einfuhrverbote, vorübergehenden Einschränkungen und Spezialbedingungen (siehe Links).

Regelungen

Bewilligungs-, Importverfahren und  Gesuchsformular siehe Seite "Tierische Nebenprodukte (TNP) aus Drittländern 2011" (siehe Links).

Für ausgeschmolzene Fette und Fischöl sowie Fettderivate gelten unterschiedliche Regelungen:

Veterinärbescheinigung zur Einfuhr von Schmalz und ausgelassenen tierischen Fetten, einschliesslich Fischölen, aus Neuseeland

Typ: PDF
Veterinärbescheinigung Neuseeland tierische Nebenprodukte
Veterinärbescheinigung Neuseeland tierische Nebenprodukte
Letzte Änderung: 19.11.2009 | Grösse: 92 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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