Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Mustersendungen und Laborproben aus der EU

Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Einfuhr von Waren tierischer Herkunft als „non commercial samples“ für spezielle Verwendungszwecke wie das Testen von Maschinen, die Entwicklung von Produkten oder auch Laborproben für Analysen und Forschungszwecke.

Wenn die Erzeugnisse den Standardeinfuhrbedingungen nicht entsprechen können (z.B. „tierische Nebenprodukte der Kategorie 1“ wie Gewebeproben für die BSE- Diagnostik), dann kann das BVET im Einzelfall für geringe Mengen Einfuhrbewilligungen zu speziellen Bedingungen ausstellen. Solche Waren dürfen auf keinen Fall in Verkehr gebracht werden oder mit verkehrsfähigen Waren in Kontakt kommen. Ein allfälliger Wiederexport kommt nur mit Bewilligungen vom BVET und von der im Bestimmungsland zuständigen Behörde in Frage.
Beachten Sie unbedingt auch sämtliche Einfuhrvorschriften aus anderen Rechtsbereichen (z.B. Zollbestimmungen).  Artenschutzrechtliche Bestimmungen zum Import von Probematerial von geschützten Tieren siehe Seite:
Typ: PDF
Einfuhr von Mustersendungen und Laborproben
Letzte Änderung: 04.01.2010 | Grösse: 126 kb | Typ: PDF

Probematerial von Lebens- und Futtermitteln: Material, das selber nicht (mehr) als solches "verkehrstauglich" ist, darf aus der EU als tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 ohne Bewilligung und ohne das (von der Verordnung EG 1774/2002) vorgeschriebene Handelspapier eingeführt werden, wenn es für Analysen in Schweizer Labors bestimmt ist. Die Sendungen müssen dazu als "Laborproben" gekennzeichnet sein, aus den Angaben auf der Verpackung / den Begleitdokumenten muss ausserdem der Absender und der Bestimmungsort (Adresse des Labors) hervorgehen.

Zur Einfuhr von anderen Mustersendungen und Laborproben richten Sie bitte ein schriftliches Gesuch ans BVET, verwenden Sie dazur das unten eingebunden Formular, und  Beschreiben Sie darin genau, um was für Produkte es sich handelt und zu welchem Verwendungszweck sie vorgesehen sind. Bitte geben Sie auch Namen und Koordinaten (Tel, Fax, e-Mail) der für allfällige Rückfragen zuständigen Person an.

Einfuhrgesuch Laborproben und Mustersendungen aus der EU

Typ: PDF
07/25 Einfuhrgesuch für Waren tierischer Herkunft aus der EU
Letzte Änderung: 04.02.2008 | Grösse: 14 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Bundesamt für Veterinärwesen BVET
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