Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator

Volltextsuche

 


Schweineembryonen / -eizellen

Auf dieser Seite finden Sie Muster der zur Ein- und Durchfuhr vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen und (soweit verfügbar) die Listen der zugelassenen Lieferbetriebe.

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden

Regelungen

Anerkannte Herkunftsländer

Gemäss Entscheidung 2008/636/EG sind Einfuhren von Eizellen und Embryonen von Schweinen aus denjenigen Drittländern zugelassen, aus denen gemäss Durchführungsbeschluss 2012/137/EU Einfuhren von Schweinesperma zugelassen werden.

Anerkannte Stationen / Zentren / Teams in Drittländern

Zurzeit keine.

Muster der vorgeschriebenen Veterinärbscheinigungen

Die Bescheinigungsanforderungen werden im Einzelfall vom Bundesamt für Veterinärwesen festgelegt.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Veterinärwesen BVET
info@bvet.admin.ch | Rechtliche Grundlagen | Webanalyse
http://www.bvet.ch/ein_ausfuhr/01246/01256/01263/index.html?lang=de