Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Pferdesperma

Auf dieser Seite finden Sie die Tiergesundheitsbedingungen, die zugelassenen Herkunftsländer und Lieferbetriebe, sowie die Muster der zur Ein- und Durchfuhr vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen für Sperma von Equiden (Pferde und Esel)

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden

Regelungen

Das Sperma muss ausserdem in einer gemäss der Richtlinie 92/65 zugelassenen Besamungsstation und gemäss den Vorschriften dieser Richtlinie gewonnen, verarbeitet und gelagert worden sein.
berichtigt durch
zuletzt geändert durch

Zugelassene Herkunftsländer sowie Kategorien je Herkunftsland / Region

Es darf ausschliesslich Samen von Pferdekategorien eingeführt werden, für die das jeweilige Herkunftsland bzw. die Herkunftsregion zugelassen ist. Je nach Herkunftsland / -region sind eine oder mehrere der folgenden Kategorien zugelassen: Sperma von registrierten  Pferden „RP" / "Sperma von registrierten Equiden „ES“ ,  Sperma von Zucht- und Nutzequiden „ZNE“.
zuletzt geändert durch

Anerkannte Besamungsstationen und Samendepots in Drittländern

Diese finden Sie über den folgenden Link:

Muster der vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen

Sie finden die Bescheinigungsmuster im
im Anhang I Teil 2:
- Muster 1 - Equidensperma, das ab dem 1. September 2010 in einer
  zugelassenen Besamungsstation gewonnen und von dort versandt wird
- Muster 2 - Equidensperma, das vor dem 1. September 2010 in einer
  zugelassenen Besamungsstation gewonnen und von dort versandt wird
- Muster 3 - Equidensperma, das ab dem 1. September 2010 aus einem
  zugelassenen Samendepot versandt wird  

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 


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