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Zur Einfuhr von Genetikprodukten (Samen, Embryonen und Eizellen) aus der EU gelten grundsätzlich dieselben Veterinärbedingungen wie für das „Verbringen“ innerhalb der EU. Samen vieler Tierarten darf nur aus zugelassenen Stationen oder Zentren stammen, Embryonen und Eizellen müssen von zugelassenen Entnahmeteams gewonnen worden sein.
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