Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Andere Genetikprodukte aus der EU

Muster der zur Einfuhr vorgeschriebenen Veterinärzeugnisse und - soweit verfügbar - Listen der zugelassenen Lieferbetriebe.

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden

Einfuhrregelungen - Bewilligungen

Typ: PDF
Einfuhr Samen - Embryonen - Eizellen aus der EU
Letzte Änderung: 25.01.2007 | Grösse: 29 kb | Typ: PDF

Gemäss den bilateralen Abkommen EU-CH müssen der Samen / die Embryonen bzw. Eizellen den Anforderungen der Richtlinie 92/65/EWG entsprechen.
Zuletzt geändert durch

Zugelassene Stationen / Zentren / Teams in der EU

Muster der vorgeschriebenen Einfuhrzeugnisse

Handel mit Samen und Embryonen zwischen zugelassenen Zentren (gem. Richtlinie 92/65/EWG) s. auch
Typ: PDF
92/65 EIII Tiere, Sperma, Eizellen, Embryonen aus zugelassenen Zentren
Letzte Änderung: 28.03.2012 | Grösse: 73 kb | Typ: PDF

Für Hundesamen

genügt auch ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, in welchem bestätigt wird, dass der Rüde zum Zeitpunkt der Samengewinnung gesund und vorschriftsgemäss gegen Tollwut geimpft war. Die Tollwutimpfung ist nicht obligatorisch, wenn im Zeugnis bestätigt wird, dass der Herkunftsmitgliedstaat gemäss O.I.E.- Kriterien als "tollwutfrei" gilt, und sich der Spenderrüde in den letzten 6 Monaten vor der Samengewinnung ausschliesslich in diesem Mitgliedstaat oder Ländern mit äquivalentem Tollwutstatus aufgehalten hat.







Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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