Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Schweineembryonen / -eizellen aus der EU

Muster der zur Einfuhr vorgeschriebenen Veterinärzeugnisse und - soweit verfügbar - Listen der zugelassenen Lieferbetriebe.

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden

Einfuhrregelungen - Bewilligungen

Typ: PDF
Einfuhr Samen - Embryonen - Eizellen aus der EU
Letzte Änderung: 25.01.2007 | Grösse: 29 kb | Typ: PDF

Gemäss den bilateralen Abkommen EU-CH  müssen die Embryonen / Eizellen den Anforderungen Richtlinie 92/65/EWG entsprechen. Die Zeugnisse müssen den Anforderungen der  Entscheidung 95/483/EG entsprechen. 
zuletzt geändert durch

Zugelassene Stationen / Zentren / Teams in der EU

Muster der vorgeschriebenen Einfuhrzeugnisse

Die 2 Muster der Veterinärbescheinigungen für Eizellen und Embryonen finden sich im Anhang V des Beschlusses 2010/470/EU. Die Anforderungen/Muster unterscheiden sich nach dem Datum der Gewinnung (bis 31. August 2010 oder ab 1. September 2010). Der Versand muss von einer zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit erfolgen.

Da TRACES-Meldungen vorgeschrieben sind, werden die Bescheinigungen in diesem System generiert. Ein ausgedrucktes und amtstierärztlich unterzeichnetes Exemplar muss jede Sendung begleiten.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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