Muster der zur Einfuhr vorgeschriebenen Veterinärzeugnisse und - soweit verfügbar - Listen der zugelassenen Lieferbetriebe.
Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Einfuhrregelungen - Bewilligungen
Gemäss den bilateralen Abkommen EU-CH müssen die Embryonen / Eizellen den Anforderungen der Richtlinie 92/65/EWG entsprechen. Die Zeugnisanforderungen sind in der Entscheidung 95/294/EWG festgelegt.
Zugelassene Stationen / Zentren / Teams in der EU
Muster der vorgeschriebenen Einfuhrzeugnisse
Die 2 Muster der Veterinärbescheinigungen für Eizellen und Embryonen finden sich im Anhang II des Beschlusses 2010/470/EU. Die Anforderungen/Muster unterscheiden sich nach dem Datum der Gewinnung (bis 31. August 2010 oder ab 1. September 2010). Der Versand muss von einer zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit erfolgen.
Da TRACES-Meldungen vorgeschrieben sind, werden die Bescheinigungen in diesem System generiert. Ein ausgedrucktes und amtstierärztlilch unterzeichnetes Exemplar muss jede Sendung begleiten.
Eizellen oder Embryonen von Pferden aus Rumänien müssen den Bestimmungen des Beschlusses 2010/346/EU mit Massnahmen zum Schutz vor der infektiösen Anämie entsprechen. Die Spenderstuten müssen dazu zwei-Coggins-Tests unterzogen worden sein, die Veterinärzeugnisse müssen mit dem Zusatzvermerk „- Equidenembryonen versandt gemäss Beschluss 2010/346/EU der Kommission" ergänzt werden.