Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Pferdesperma aus der EU

Muster der zur Einfuhr vorgeschriebenen Veterinärzeugnisse und - soweit verfügbar - Listen der zugelassenen Lieferbetriebe.

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden

Einfuhrregelungen - Bewilligungen

Typ: PDF
Einfuhr Samen - Embryonen - Eizellen aus der EU
Letzte Änderung: 25.01.2007 | Grösse: 29 kb | Typ: PDF

Gemäss den bilateralen Abkommen EU-CH muss der Samen den Anforderungen der Richtlinie 92/65/EWG  entsprechen, die Zeugnisanforderungen sind in der Entscheidung 95/307/EWG festgelegt.
Zuletzt geändert durch

Zugelassene Stationen / Zentren / Teams in der EU

Muster der vorgeschriebenen Einfuhrzeugnisse

Die 3 Muster der Veterinärbescheinigungen für Samen/Sperma finden sich im Anhang I des Beschlusses 2010/470. Die Anforderungen/ Muster unterscheiden sich nach dem Datum der Gewinnung (bis 31. Aug. 2010 oder ab 1. Sept. 2010) und dem Versandort (Besamungsstation oder Samendepot).

Da TRACES-Meldungen vorgeschrieben sind, werden die Bescheinigungen in diesem System generiert. Ein ausgedrucktes und amtstierärztlich unterzeichnetes Exemplar muss jede Sendung begleiten.

Sperma von Pferden aus Rumänien muss den Bestimmungen des Beschlusses 2010/346/EU mit Massnahmen zum Schutz vor der infektiösen Anämie entsprechen. Die Veterinärzeugnisse müssen mit dem Zusatzvermerk „Equidensperma versandt gemäss Beschluss 2010/346/EU der Kommission" ergänzt werden.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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