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Veterinärpolizeiliche Bedingungen für die Ein- und Durchfuhr von Geflügel einschliesslich Laufvögeln, sowie Eintagsküken und Bruteiern und „Specified Pathogen Free“- Eiern für Diagnose-, Forschungs- oder pharmazeutische Zwecke aus Drittländern.
Spezifische zusätzliche Bedingungen zur Ein- und Durchfuhr von Geflügel aus Drittländern, einschliesslich Quarantänebestimmungen:
Zusatzzeugnis für alle Sendungen von Geflügel, ausser SPF-Eiern, zur Einfuhr vorgeschrieben, neben dem oben angegebenen Gesundheitszeugnis:
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