Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Geflügel, Bruteier, Eintagsküken und SPF- Eier

Veterinärpolizeiliche Bedingungen für die Ein- und Durchfuhr von Geflügel einschliesslich Laufvögeln, sowie Eintagsküken und Bruteiern und „Specified Pathogen Free“- Eiern für Diagnose-, Forschungs- oder pharmazeutische Zwecke aus Drittländern.

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Geflügel sind alle Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel, unabhängig vom Verwendungszweck oder der einzuführenden Anzahl.
Die Einfuhrbedingungen für alle anderen Vögel, die nicht zum Geflügel gezählt werden - wie Pagageien, Sittiche, etc. - finden Sie unter

Regelungen - Bewilligungen - Quarantäne

Sämtliche Informationen in den folgenden Dokumenten sind bei jeder Ein- und Durchfuhr zu berücksichtigen. Bitte lesen Sie diese vollständig und aufmerksam durch - nur so können Sie Probleme an der Grenze vermeiden:
Typ: PDF
Allgemeine Grundsätze Einfuhr aus Drittländern (Version 01 01 2008)
Letzte Änderung: 14.01.2008 | Grösse: 35 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Ein- und Durchfuhr lebende Tiere aus Drittländern
Letzte Änderung: 01.07.2008 | Grösse: 38 kb | Typ: PDF

Spezifische zusätzliche Bedingungen zur Ein- und Durchfuhr von Geflügel aus Drittländern, einschliesslich Quarantänebestimmungen:

Typ: PDF
Ein- und Durchfuhr von Geflügel aus Drittländern
Letzte Änderung: 16.03.2010 | Grösse: 71 kb | Typ: PDF

Zugelassene Herkunftsdrittländer und Muster der Veterinärbescheinigungen

Die aktuelle Liste der Herkunftsdrittländer, Gebiete, Zonen und Kompartimente, aus denen die Einfuhr und die Durchfuhr zugelassen ist sowie die Bescheinigungsmuster finden Sie in der
zuletzt geändert durch
Die Bescheinigungsmuster finden Sie in der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 (konsolidierte Fassung) ab Seite 31:
  • BPP:  Zucht- oder Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel.
  • BPR:  Zucht- oder Nutzlaufvögel.
  • DOC:  Eintagsküken, ausgenommen Eintagsküken von Laufvögeln.
  • DOR:  Eintagsküken von Laufvögeln.
  • HEP:  Bruteier von Geflügel, ausgenommen Bruteier von Laufvögeln.
  • HER:  Bruteier von Laufvögeln.
  • SPF:  Spezifiziert pathogenfreie Eier.

Zusatzzeugnis für alle Sendungen von Geflügel, ausser SPF-Eiern, zur Einfuhr vorgeschrieben, neben dem oben angegebenen Gesundheitszeugnis:

Die Herkunftsländer müssen ausserdem über genehmigte Rückstandsüberwachungspläne verfügen gemäss

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 


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http://www.bvet.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/01234/index.html?lang=de