Spezifische zusätzliche Bedingungen zur Einfuhr von Füchsen und Nerzen aus der EU:
Zur Einfuhr von Füchsen und Nerzen aus der EU ist keine seuchenpolizeiliche Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) notwendig. Es ist kein amtliches Gesundheitszeugnis notwendig, jedoch eine Gesundheitsbescheinigung des Betriebsinhabers (siehe unten). Nach der Einfuhr findet keine amtstierärztliche Überwachung statt.
Füchse und Nerze müssen aus einem Betrieb stammen, in dem während der letzten 6 Monate weder Tollwut aufgetreten ist noch der Verdacht auf Tollwut bestand. Es darf zudem kein Kontakt zu Tieren aus einem Betrieb stattgefunden haben, in dem während der letzten 6 Monate Tollwut aufgetreten ist oder der Verdacht auf Tollwut bestanden hat. Alle Tiere im Herkunftsbetrieb dürfen keine klinische Anzeichen von Krankheiten aufweisen.
Einfuhrzeugnisse
Füchse und Nerze aus der EU müssen beim Grenzübertritt von einer Gesundheitsbescheinigung des Betriebsinhabers begleitet sein begleitet sein, mit den Angaben gemäss folgendem Muster: