Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Milch / Milcherzeugnisse

Hier finden Sie die Bedingungen für die Ein- und Durchfuhr von zum menschlichen Verzehr bestimmter Milch und Milcherzeugnissen aus Drittländern, die Listen der anerkannten Herkunftsländer und zugelassenen Lieferbetriebe sowie die Muster der vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen.
Die Einfuhrbedingungen gelten weder für Schokolade noch für andere zusammengesetzte Lebensmittel mit einem Anteil Milcherzeugnisse bis zu 50%.

Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden

Ein- und Durchfuhr aus Drittländern - Regelungen

Typ: PDF
Ein- und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Drittländern
Letzte Änderung: 28.01.2009 | Grösse: 218 kb | Typ: PDF

Zugelassene Herkunftsländer und Muster der vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen

Die Verordnung (EU) 605/2010 enthält Bedingungen und Muster-Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rohmilch und Milcherzeugnissen zum menschlichen Verzehr, sowie die Liste der zugelassenen Herkunftsländer.
zuletzt geändert durch
Die Herkunftsländer müssen ausserdem über genehmigte Rückstandsüberwachungspläne verfügen, gemäss

Zugelassene Lieferbetriebe in Drittländern


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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