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Hier finden Sie die Bedingungen für die Ein- und Durchfuhr von zum menschlichen Verzehr bestimmter Milch und Milcherzeugnissen aus Drittländern, die Listen der anerkannten Herkunftsländer und zugelassenen Lieferbetriebe sowie die Muster der vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen.
Die Einfuhrbedingungen gelten weder für Schokolade noch für andere zusammengesetzte Lebensmittel mit einem Anteil Milcherzeugnisse bis zu 50%.
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