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Hier finden Sie die Bedingungen für die Ein- und Durchfuhr von Fleisch von Nutzkaninchen, wildlebenden Hasenartigen (Kaninchen und Hasen) und anderen wildlebenden Landsäugetieren ausser Huf- und Klauentieren (z.B. Kängurus, Bären) aus Drittländern, sowie Listen der zugelassenen Herkunftsländer und -gebiete, der zugelassenen Lieferbetriebe und die Muster der Veterinärzeugnisse.
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