Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Sie finden auf diesen Seiten die aktuell geltenden vorübergehenden Schutzmassnahmen und Spezialeinfuhrbedingungen, die für die Einfuhr bestimmter Tier- und Warenarten in die Schweiz gelten. Sie haben Vorrang vor, bzw. gelten zusätzlich zu den im Normalfall geltenden Standardeinfuhrbedingungen und / oder bereits ausgestellten Bewilligungen.
Generell können grenztierärztliche kontrollpflichtige Sendungen nur aus denjenigen Ländern importiert werden, welche in den produktespezifischen Länderlisten der EU explizit aufgeführt sind.
Im Fall von Seuchenausbrüche oder anderweitigen Risiken werden jedoch auch zusätzlich Sperrmassnahmen erlassen, die nicht in den entsprechenden EU Länderlisten aufgeführt sind. Solche Sperrmassnahmen werden hier auf dieser Seite aufgelistet. Die Sperrmassnahmen übersteuern die jeweiligen Länderlisten. Falls also eine zusätzliche Sperrmassnahme existiert, kann ein Produkt nicht eingeführt werden, selbst wenn dies laut Länderliste zulässig wäre.
Ende Inhaltsbereich