Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Zusatzgarantien für Wiederkäuer (inkl. Kameliden), Samen und Embryonen aus Bluetonguerestriktionszonen

Wiederkäuer (inkl. Kameliden), Samen und Embryonen dürfen aus "Bluetongue-Restriktionszonen" in der EU unter den auf dieser Seite angegebenen Sonderbedingungen eingeführt werden. Sie gelten analog auch für die Ausfuhr aus der Schweiz

Die Standardeinfuhrbedingungen für die jeweilige Tierart finden Sie unter > Themen > Ein-/Durchfuhr > lebende Tiere > lebende Tiere aus der EU. 

In Bezug auf Bluetongue gelten die gleichen Zusatzanforderungen wie für den innergemeinschaftlichen Handel. Seit dem 1. November 2007 sind die im Einzelfall geltenden Anforderungen in der Verordnung (EG) 1266/2007 festgelegt. Der grenzüberschreitende Versand gilt grundsätzlich nicht als "Verbringen innerhalb der gleichen Sperrzone" im Sinne von  Artikel 7 Absatz 1.
Der Wortlaut der im Einzelfall im TRACES-Zeugnis zu bestätigenden Zusatzgarantien wird ebenfalls von der Verordnung vorgegeben.
Die Importeure müssen sich vor der Einfuhr beim für den Bestimmungsort zuständigen kantonalen Veterinäramt über allfällige Sperrmassnahmen erkundigen (so dürfen z.B. keine Tiere in gesperrte Betriebe verbracht werden).
zuletzt geändert durch

Ausfuhr in die EU

Die aktuellen Regelungen und Sperrzonen finden Sie rechts unter „weitere Informationen“ .

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Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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