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Wiederkäuer (inkl. Kameliden), Samen und Embryonen dürfen aus "Bluetongue-Restriktionszonen" in der EU unter den auf dieser Seite angegebenen Sonderbedingungen eingeführt werden. Sie gelten analog auch für die Ausfuhr aus der Schweiz
Die Standardeinfuhrbedingungen für die jeweilige Tierart finden Sie unter > Themen > Ein-/Durchfuhr > lebende Tiere > lebende Tiere aus der EU.
In Bezug auf Bluetongue gelten die gleichen Zusatzanforderungen wie für den innergemeinschaftlichen Handel. Seit dem 1. November 2007 sind die im Einzelfall geltenden Anforderungen in der Verordnung (EG) 1266/2007 festgelegt. Der grenzüberschreitende Versand gilt grundsätzlich nicht als "Verbringen innerhalb der gleichen Sperrzone" im Sinne von Artikel 7 Absatz 1.Die aktuellen Regelungen und Sperrzonen finden Sie rechts unter „weitere Informationen“ .
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